Donnerstag, 28.03.2024 19:13 Uhr

Der teure Kontakt mit der Bundespolizei

Verantwortlicher Autor: Wolfgang Weichert Stuttgart, 05.02.2020, 00:57 Uhr
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Symbolbild
Symbolbild  Bild: Wolfgang Weichert

Stuttgart [ENA] Gerät man in die Fänge der Bundespolizei kann das seit Oktober 2019 richtig teuer werden. Und das Ganze, noch bevor man von einem Richter überhaupt verurteilt wurde. Die Bundespolizei verlangt jetzt von den Bürgern für ihre ureigenen Tätigkeiten Geld,

obwohl diese ja schon durch Steuern finanziert wurden. Die taz berichtete am 04.02.2020 darüber. Aber das betrifft mich ja nicht, werden jetzt viele Leute denken, aber falsch gedacht. Stellen sie sich vor, sie fahren mit ihren Freunden zu einem Auswärtsspiel ihres Fußballvereins. auf dem Weg zum Stadion werden aus ihrer Gruppe Böller geworfen und Bengalos gezündet. Schon taucht die Polizei auf, und das Ganze beginnt. Die Polizei begleitet die Gruppe und separiert diese von den anderen Fans. Kosten für die Begleitung von Personen kosten dann pro Polizeivollzugsbeamten und angefangener viertel Stunde 15,69 €.

Dann werden die Identitäten festgestellt, diese schlägt mit 53,75 € zu Buche. Besteht der Verdacht, dass man der Böllerwerfer war, kommt es zur erkennungsdienstlichen Maßnahme, welche nochmals 59,50 € kostet. Ordnet man dann noch Gewahrsam an, kommen nochmals 74,15 € on Top. Der Vollzug des Gewahrsams in der stationären Gewahrsamseinrichtung kostet dann noch 6,51 € je angefangene Viertelstunde. Und das Ganze ohne richterlichen Beschluss oder Verurteilung. Sollte man dann noch für eine Straftat belangt werden (nach Verurteilung) kommt das Ganze noch dazu. Das kann bedeuten, dass ein Stadionbesuch, der wegen solch einer Maßnahme nicht statt gefunden hat sehr teuer werden kann.

Wie schnell solch ein Szenario eintreten kann, haben die Fans des KSC in Stuttgart erleben dürfen, als sie auf dem Weg zum Stadion von der Polizei separiert wurden und es zu Identitätsfeststellungen etc. kam, weil aus der Gruppe Böller geworfen wurden. Das Ganze wurde von der Öffentlichkeit unbemerkt durch das Bundesinnenministerium (BMI) umgesetzt und man findet es in der Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern: https://t1p.de/BMIBGebV Allerdings gilt diese Gebührenverordnung derzeit nur für die Bundespolizei. Man kann jedoch davon ausgehen, dass die Länder bald ihre Gebührenverordnungen entsprechend anpassen werden.

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