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Lohnerhöhung bei Minijobs

Verantwortlicher Autor: Klaus Krönert Berlin, 02.05.2022, 18:36 Uhr
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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil im Plenum bei seiner Rede zum Beitrag
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil im Plenum bei seiner Rede zum Beitrag  Bild: © 2022 Klaus Krönert

Berlin [ENA] Nachdem die Bundesregierung mit einem neuen Mindestlohngesetz plant, gesetzlich die Bezahlung von Minijobs zu regeln, kommt es seitens der Sozialverbände zu Kritik. Dabei sind Minijobs für viele Menschen Grundlage um sich vor Armut zu schützen. Besonders betroffen: Rentnerinnen und Renter

Nachdem die Bundesregierung mit einem neuen Mindestlohngesetz plant, gesetzlich die Bezahlung von Minijobs zu regeln, kommt es seitens der Sozialverbände zu Kritik. In der am 28. Aprill stattgefundenen Debatte betonte der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: "„Heute geht es darum, ein Versprechen einzulösen: Mehr Respekt für diejenigen, die den Laden am Laufen halten.“ Es könne nicht sein, dass gerade Menschen mit geringem Einkommen am stärksten belastet werden, deshalb müsse der höhere Mindestlohn schnell kommen, so Heil.

Die Kritik vieler Sozialverbände ist allerdings genau zu durchleuchten, um deren Relevanz überhaupt verstehen zu können, denn Minijobs ersetzen natürlich keinen regulären Arbeitsplatz, sondern dienen eigentlich dazu sich "etwas nebenbei zu verdienen". Allerdings werden die Minijobs für viele auch zur Existenzsicherung genutzt und eine Ausweitung des Jobs zu einem regulären Arbeitsplatz ist oftmals zeitlich nicht möglich.

Die Vorsitzende des VdK, Verene Bentle betont in ihrer Kritik: „Natürlich muss der Mindestlohn auch bei Minijobs gelten. Aber Minijobs führen selten zu einer gut bezahlten, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Sie zementieren Armut, statt sie aufzulösen. Gerade für Frauen sind sie eine echte Armutsfalle: Wer sein Leben lang nur auf Minijob-Basis in Teilzeit arbeitet, wird in der Regel schlecht bezahlt. Im Alter erwartet sie oft eine kleine Rente oder der Gang zum Sozialamt, um Grundsicherung zu beantragen. Für ein gutes Einkommen und eine gute Rente im Alter braucht es fair bezahlte, sozialversicherungspflichtige Arbeit.

Minijobs sind nicht arbeitslosenversicherungspflichtig, sodass die Betroffenen kein Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I erhalten. In Krisenzeiten sind Minijobber daher die großen Verlierer, wie die Corona-Pandemie gezeigt hat. Auch wichtige Arbeitnehmerrechte, wie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Urlaub, werden vielen Minijobbern versagt. Der VdK fordert daher: Minijobs eindämmen statt ausweiten! Mehr Beschäftigte in reguläre, sozialversicherungspflichtige Arbeit bringen.“

Die Kritik zeigt allerdings deutlich, dass oft nicht berücksichtigt wird, wer überhaupt Minijobs ausübt. Minijobs die für viele Familien und Menschen, überlebensnotwendig sind. Es sind oft Rentnerinnen und Rentner, die eben nur ein paar Stunden am Tag arbeiten wollen und können, um sich ihre Rente aufzustocken. Aber auch Schülerinnen und Schüler, studierende und Menschen mit geringem Einkommen, sind die häufigsten Minijobber.

Die Bundesregierung fasst in der Drucksache 20/1408 in der Zusammenfassung das zusammen und "will den für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von zwölf Euro erhöhen. Zudem soll sich künftig die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren.

Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns soll sie auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet werden. Zugleich will die Bundesregierung Maßnahmen treffen, die die Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung fördern und verhindern helfen, „dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden“. Dazu werde die Möglichkeit eines zulässigen unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung gesetzlich geregelt."

Allerdings will die Bundesregierung auch die die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich wird von monatlich 1 300 Euro auf 1 600 Euro angeheben. "Diese Maßnahme trägt nicht nur dem Anstieg der Löhne und Gehälter Rechnung, sondern bewirkt eine weitergehende Entlastung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit geringem Arbeitsentgelt als bisher. Zudem werden Beschäftigte im unteren Übergangsbereich noch stärker entlastet, um den Belastungssprung an der Geringfügigkeitsgrenze beim Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu glätten und damit die Anreize für geringfügig Beschäftigte zu erhöhen, ihre Arbeitszeit über einen Minijob hinaus auszuweiten."

Gerade mit der Ausweitung der Arbeitszeit, kann für viele Minijobber uninteressant sein, da oft die persönliche Situation eine Ausweitung der Arbeitszeit unmöglich macht und somit der Minijob die einzige Möglichkeit ist, etwas zum bestehenden Einkommen hinzuzuverdienen. Für Unternehmerinnen und Unternehmen, die letztendlich die steigenden Lohnkosten tragen müssen, bedeutet eine Erhöhung durch aus eine Mehrbelastung und der Anreiz am Ende dann doch lieber eine Vollzeit- oder Teilzeitkraft zu nehmen, wächst mit der Steigerung der Löhne bei Minijobs.

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