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Polizeistreife im Halteverbot - Besuch einer Apotheke

Verantwortlicher Autor: Jochen Behr Bad Neustadt a.d. Saale, 13.05.2023, 12:38 Uhr
Kommentar: +++ Auto und Motorsport +++ Bericht 10603x gelesen
Freie Parkplätze vorhanden - Polizeiauto trotzdem im Halteverbot geparkt
Freie Parkplätze vorhanden - Polizeiauto trotzdem im Halteverbot geparkt  Bild: Jochen Behr, privat

Bad Neustadt a.d. Saale [ENA] Die "Hüter des Gesetzes" sorgen mit ihren Streifenfahrten bei so manchem Autofahrer für Unmut, wenn diese wegen Bagatellen angehalten werden, jeder kleinste Verstoß wird sofort angezeigt, die hohen Maßstäbe an Recht und Ordnung scheinen für sie selbst nicht immer zu gelten, Parken im Halteverbot!

Eines ist unstrittig: Bei einem Polizei Einsatz mit Blaulicht genauso wie bei Feuerwehr, RTW, Notarzt sind die Regeln der STVO außer Kraft gesetzt, was z.B. das Überfahren einer roten Ampel angeht oder das Parken mitten auf der Straße und Sperrung für den Straßenverkehr, aber wie sieht das aus für ganz normale Einsätze? Darf ein Streifenwagen im Halteverbot parken selbst wenn gleich daneben freie Parkplätze sind mit einer Parkuhr?

Nach meinen Recherchen gilt hier das Gesetz der Verhältnismäßigkeit und ob es auch ein Polizeieinsatz war oder das Polizeiauto in der Mittagspause wo abgestellt wurde. Im vorliegenden Fall besuchten 2 Polizeibeamten die Apotheke in der Innenstadt, der Zweck des Besuches ist per dato nicht bekannt. Jedenfalls gab es auf der linken Seite freie Parkplätze mit Parkuhr, die die Polizeibeamten nicht genutzt haben. Wäre das nicht verhältnismäßig gewesen? Auch die Polizeiinspektion ist nur paar Meter entfernt gewesen, kann man da Einsätze ohne Blaulicht nicht auch mal zu Fuß in der Innenstadt erledigen oder mit einem Fahrrad? Die Polizei scheint weder nachhaltig hier zu denken noch an die Außenwirkung den Bürgern gegenüber.

Das Bild, ein Polizeiauto parkt im Halteverbot und Polizeibeamte stehen in der Apotheke, sah für Außenstehende jetzt nicht so dramatisch aus, Privateinkäufe oder eine Befragung? Warum nicht gleich direkt vor dem Eingang parken demonstrativ? Zu mindestens hat dieses Geschäftsgebaren ein "Geschmäckle", das es zu hinterfragen gilt, ob hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde.

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